AGB – Damit wir uns verstehen 

Zugegeben, es gibt Spannenderes und vor allem Romantischeres als AGB – aber so langweilig sie auch scheinen, so sinnvoll sind sie auch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Schutz beider Parteien und sollen helfen, Unklarheiten zu beseitigen und Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ihr Fragen oder Anmerkungen habt, meldet euch gerne! Aber natürlich besprechen wir ohnehin alles Wesentliche persönlich.

Freie Traurednerin Jasmin 

Jasmin Paster                  Libellenring 2a                          24235 Laboe

0160 81 46 337

freietraurednerin_jasmin@web.de

– im Folgenden „die Traurednerin“ genannt –

GELTUNGSBEREICH

» Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich der zwischen den Parteien geschlossene Dienstleistungsvertrag, sowie die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Traurednerin hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

» Änderungen oder Zustimmungen erfolgen schriftlich und müssen von allen Parteien unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen.

TERMINRESERVIERUNG

» Eine Terminreservierung nach Kontaktaufnahme erfolgt unverbindlich. Ohne einen bestehenden, von der Traurednerin und den Auftraggebern unterzeichneten Vertrag besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.

AUFTRAGSERTEILUNG

» Der Auftrag wird mit Hilfe eines Dienstleistungsvertrags erteilt. In diesem sind Datum und Veranstaltungsort schriftlich festgehalten.

» Der Dienstleistungsvertrag wird von den Auftraggebern und der Traurednerin ausgefüllt und unterschrieben.

» Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn alle Parteien diesen unterschrieben haben.  Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. 

LEISTUNGSUMFANG

» Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag und den AGB. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.

» Mit der Auftragsübernahme erklärt sich der Trauredner bereit, die notwendigen Vorbereitungsgespräche mit den Auftraggebern durchzuführen.

» Die Traurednerin bereitet die Trauzeremonie nach den Vorgaben der Auftraggeber vor. 

» Die Durchführung der Trauzeremonie erfolgt in deutscher Sprache.

» Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie.

» Am Tag der Trauzeremonie ist die Traurednerin im Regelfall 60 Minuten vor Ort, um alle Vorbereitungen entsprechend der Absprachen zu treffen.

» Die Traurednerin hat zur Durchführung der Trauung entsprechendes Equipment (Lautsprecherbox, Mikrofon,  Headset) dabei.

» Die Traurednerin steht ab dem geplanten Beginn der Trauzeremonie für 90 Minuten zur Verfügung, um die Durchführung zu gewährleisten. Sollte sich der Beginn aus unvorhersehbaren Gründen verzögern, liegt eine Durchführung im Kulanzbereich der Traurednerin. Von Seiten der Auftraggeber besteht nach Ablauf der 90 Minuten kein Anspruch auf eine Durchführung.

» Die Auftraggeber sind für die Durchführbarkeit des Auftrags verantwortlich. Ist die Traurednerin während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen nicht geschützt, kann eine Durchführung nicht garantiert werden.

Die Entscheidung über die Leistungserbringung trotz widriger Umstände obliegt der Traurednerin vor Ort.

KOSTEN & BEZAHLUNG

» Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

» Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

» Die Anzahlungsrechnung über 30% des Honorars erfolgt nach Vertragsabschluss.

» Die Abschlussrechnung wird vor der Trauung ausgestellt und umfasst das noch fällige Honorar. Dieses ist zahlbar 10 Tage vor der Zeremonie. 

» Geht die Zahlung der Auftraggeber nicht fristgerecht ein, kann die Traurednerin die Durchführung der Trauzeremonie nicht gewährleisten.

FAHRTKOSTEN & ÜBERNACHTUNG

» Die Fahrtkosten werden separat abgerechnet. Diese betragen 40 Cent pro gefahrenen Kilometer und werden auf das Honorar addiert. Fahrtkosten fallen für Vorgespräche, Locationchecks und die gebuchte Trauzeremonie an. Berechnungsgrundlage ist der Wohnort der Traurednerin (Laboe).

» Sollten der Zeitpunkt der Trauzeremonie oder die Location (ab 250 Kilometer Entfernung einfache Strecke) es notwendig machen, werden in Absprache mit den Auftraggebern Übernachtungskosten von 110 Euro berechnet.

» Bei Hochzeiten im Ausland wird eine Reisekostenpauschale zum Vertragsabschluss festgelegt. Diese umfasst alle anfallenden Kosten wie Flug-, Übernachtungs- sowie zusätzliche Anreisekosten (Taxi vom Flughafen oder Mietwagen).

STORNIERUNG & UMBUCHUNG

» Eine Stornierung oder Umbuchung des Auftrags hat schriftlich zu erfolgen.

» Bei Stornierungen des geschlossenen Vertrages entstehen Kosten nach der folgenden Staffelung:

  • 30% der vereinbarten Vergütung innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Trauzeremonie 

  • 60 % der vereinbarten Vergütung innerhalb der letzten sechs Monate vor der Trauzeremonie 

  • 90% der vereinbarten Vergütung innerhalb der letzten sechs Wochen vor der Trauzeremonie bzw nach dem Traugespräch 

» Bei einer Umbuchung bzw. Verlegung bei Verfügbarkeit der Traurednerin fallen innerhalb desselben Jahres keine zusätzlichen Kosten an. Bei einer Umbuchung bzw Verlegung bei Verfügbarkeit der Traurednerin fällt eine Gebühr in Höhe von 10 % für das darauffolgende Jahr an. 

» Eine außerordentliche Kündigung seitens der Traurednerin kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsversuch oder unmöglicher Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender persönlicher Differenzen. Es gilt die Kostenaufstellung einer normalen Stornierung. Zuviel geleistete Beträge werden zurückerstattet.

HAFTUNG

» Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Trauredner haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn. Zudem haftet der Trauredner nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eklatante Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

» Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Plön vereinbart.

» Kann durch einen unvorhergesehenen, plötzlich eintretenden Umstand (schwere Krankheit, Unfall, Tod eines engen Familienangehörigen oder ähnliches) die Veranstaltung nicht durch die Traurednerin durchgeführt werden, hat dieser den Umstand dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Traurednerin einen Ersatzredner stellen kann und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit bei.

» Die Traurednerin wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

URHEBERRECHT

» Für den Inhalt der Traurede bzw. der Trauzeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber, d.h. der Traurednerin.

» Die Auftraggeber erwerben an der Rede einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Auf Wunsch ist es möglich, dass die Traurednerin den Auftraggebern im Anschluss an die Hochzeit die Rede in Teilen schriftlich zukommen lässt. Dies beschränkt sich jedoch auf den „persönlichen“ Teil der Rede (d.h. die persönliche Geschichte des Paares). Das Recht der Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

» Eine private Verwendung (Aufzeichnung für Hochzeitsvideo oder Abschrift als Erinnerung) ist den Auftraggebern gestattet.

» Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, Online- oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung sind untersagt. Dies ist auch den von den Auftraggebern gebuchten Dienstleistern und den Hochzeitsgästen mitzuteilen.

» Eine Veröffentlichung oder öffentliche Nutzung muss mit der Traurednerin abgesprochen und durch eine schriftliche Erlaubnis bestätigt werden.

» Unberechtigt veröffentlichte Texte müssen unverzüglich gelöscht werden.

RECHTLICHES

» Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

» Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.